Sucralose vs. Aspartam: Wie sich die beiden Süßstoffe unterscheiden

Sucralose vs. Aspartam: Wie sich die beiden Süßstoffe unterscheiden

Autor: David Knuffmann – Gründer von INGREO · Veröffentlicht: 05. August 2026 · Aktualisiert: 05. August 2026

Sucralose (E955) und Aspartam (E951) sind beide intensive Süßungsmittel, die in der EU für eine Vielzahl von Lebensmittelkategorien zugelassen sind. Und doch sind sie nicht austauschbar: Bei Hitze verhalten sie sich grundlegend verschieden, für bestimmte Personengruppen ist einer der beiden tabu – und auch die Süßkraft liegt weit auseinander.

Kurz zusammengefasst:

Sucralose ist hitzestabil und für Backanwendungen geeignet; Aspartam ist es nicht. Aspartam enthält Phenylalanin und muss für PKU-Betroffene ausgewiesen werden; Sucralose nicht. Beide haben festgelegte ADI-Werte laut EFSA und sind in der EU als Süßungsmittel zugelassen. Für welchen du dich entscheidest, hängt vom Einsatzzweck ab.

Inhaltsverzeichnis

Sucralose und Aspartam im direkten Vergleich

Eigenschaft Sucralose (E955) Aspartam (E951)
Herstellung Selektive Chlorierung von Saccharose Synthese aus Asparaginsäure und Phenylalanin
Süßkraft ggü. Zucker ca. 600-fach ca. 200-fach
Hitzestabilität Stabil bis ca. 120 °C Abbau ab ca. 80–100 °C
Geeignet für Backen? Ja Nein
PKU-Hinweispflicht Nein Ja – "enthält eine Phenylalaninquelle"
ADI-Wert (laut EFSA) 15 mg/kg KG/Tag 40 mg/kg KG/Tag
EU-Kennzeichnung E955, VO (EG) Nr. 1333/2008 E951, VO (EG) Nr. 1333/2008
Kaloriengehalt Kalorienfrei bei üblichen Dosiermengen Kalorienfrei bei üblichen Dosiermengen

Hitze und Backen: der wichtigste Unterschied

Sucralose gehört zu den wenigen intensiven Süßungsmitteln, die Hitze aushalten. Bis etwa 120 °C bleibt sie stabil – was sie für Backwaren, eingekochte Marmeladen und heiß zubereitete Getränke geeignet macht. Das ist einer der Hauptgründe, warum Sucralose in der Lebensmittelindustrie bei erhitzten Produkten bevorzugt eingesetzt wird.

Aspartam ist nicht hitzestabil. Ab etwa 80–100 °C beginnt das Molekül zu zerfallen; dabei entstehen unter anderem Methanol sowie die Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin. Die Süßwirkung geht dabei vollständig verloren. Das schließt Aspartam für Backwaren, heiße Soßen oder Kochrezepte praktisch aus.

In Kaltgetränken, Kaugummi oder Desserts, die nicht erhitzt werden, ist Aspartam hingegen problemlos einsetzbar. Für die Heimküche gilt die einfache Faustregel: Alles, was in den Ofen kommt oder länger auf dem Herd steht, braucht Sucralose. Was kalt bleibt oder nur kurz erwärmt wird, kann Aspartam vertragen.

Mehr zu Sucralose als Rohstoff und seiner chemischen Einordnung: Ist Sucralose Zucker?

PKU und Phenylalanin: Warum Aspartam für manche tabu ist

Aspartam besteht chemisch aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin. Im Körper wird Aspartam zu diesen Bestandteilen plus Methanol abgebaut. Für die meisten Menschen ist das unbedenklich – für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) nicht.

PKU ist eine angeborene Stoffwechselstörung, bei der die Aminosäure Phenylalanin nicht abgebaut werden kann. Schon geringe Mengen führen zu einer Anreicherung im Blut, die ohne Behandlung zu neurologischen Schäden führen kann. Alle Menschen mit PKU müssen ihre Phenylalanin-Zufuhr aus allen Quellen – auch aus Süßungsmitteln – streng kontrollieren.

Die EU-Kennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) schreibt deshalb vor: Jedes Produkt mit Aspartam muss den Hinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle" tragen. Dieser Hinweis erscheint bei Kaugummi, Tafelsirup, Limonaden und allen anderen Produkten, die Aspartam enthalten.

Sucralose enthält kein Phenylalanin und erfordert keinen solchen Hinweis. Für PKU-Betroffene ist Sucralose die eindeutige Alternative. Mehr zur chemischen Zusammensetzung von Aspartam: Aus was besteht Aspartam?

Süßkraft und Dosierung im Vergleich

Sucralose ist rund dreimal süßer als Aspartam – das klingt abstrakt, hat aber direkte praktische Auswirkungen auf die Dosiermenge. Wer eine bestimmte Süßwirkung erzielen will, braucht weniger Sucralose als Aspartam:

Süße-Äquivalent zu Haushaltszucker Sucralose (E955) Aspartam (E951)
1 g Zucker ca. 1,7 mg Sucralose ca. 5 mg Aspartam
10 g Zucker ca. 17 mg Sucralose ca. 50 mg Aspartam
100 g Zucker ca. 167 mg Sucralose ca. 500 mg Aspartam
500 g Zucker ca. 830 mg Sucralose ca. 2.500 mg Aspartam

Für andere Zielmengen oder spezifische Reinheitsgrade hilft der Dosierungsrechner auf ingreo.de.

Der niedrigere ADI-Wert von Sucralose (15 mg/kg KG/Tag gegenüber 40 mg/kg für Aspartam laut EFSA) relativiert sich durch die höhere Süßkraft: Pro Einheit Süßwirkung liegt die benötigte Dosiermenge bei Sucralose niedriger, was den Unterschied im ADI-Spielraum in der Praxis verringert. Wie viel Aspartam in bestimmten Fertigprodukten steckt, behandelt Wie viel Aspartam steckt in Cola Zero?

Einsatz in der Lebensmittelherstellung

In der industriellen Lebensmittelproduktion werden beide Rohstoffe eingesetzt – aber in unterschiedlichen Produktkategorien und Prozessschritten.

Sucralose findet sich hauptsächlich in Produkten mit Erhitzungsschritt: Backwaren, Konfitüren, Fruchtaufstriche und erhitzte Getränkekonzentrate. Der Vorteil liegt auf der Hand – der Süßstoff übersteht den Herstellungsprozess ohne Wirkungsverlust. Für B2B-Kunden in der Produktentwicklung bedeutet das: Sucralose kann ohne Anpassung an der Zutatenliste nach dem Erhitzen über den gesamten Prozess dosiert werden.

Aspartam dominiert dagegen bei Produkten ohne Erhitzungsschritt: Kaltgetränke, Kaugummi, Desserts, Tafelsirup und Brausetabletten. Hier punktet Aspartam oft durch einen runderen, zuckernäheren Geschmack – ein Faktor, der je nach Produktkategorie eine Rolle spielen kann.

Beide Rohstoffe gehören zum INGREO Cook & Bake® Sortiment und sind in Lebensmittelqualität mit COA verfügbar.

Sucralose und Aspartam von Ingreo

INGREO Rohstoff-Check: Sucralose

Rohstoff Sucralose Granulat (E955)
Form Granulat (<40 Mesh)
Typische Anwendungen Backen, Kochen, Lebensmittelherstellung, Kaltgetränke
Gebindegrößen 100g bis 25kg, Großmengen auf Anfrage
Kategorie INGREO Cook & Bake®
Spezifikation COA auf Anfrage erhältlich

Wer Aspartam als Rohstoff sucht, findet es als Feinpulver (40–100 Mesh) unter Aspartam Pulver — geeignet für Kaltanwendungen, Kaugummi, Brauserezepturen und Desserts.

Sucralose Granulat von INGREO

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich Sucralose zum Backen verwenden?

Ja. Sucralose ist hitzestabil bis etwa 120 °C und verliert beim Backen ihre Süßwirkung nicht. Das macht sie zu einer der wenigen echten Alternativen zu Zucker in Backrezepten. Aspartam hingegen eignet sich nicht fürs Backen, da es sich bei Hitze zersetzt.

Wer darf kein Aspartam verwenden?

Menschen mit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden, weil es beim Abbau Phenylalanin freisetzt. Für alle anderen ist Aspartam innerhalb des ADI-Werts (40 mg/kg KG/Tag laut EFSA) unbedenklich. Alle Produkte mit Aspartam tragen in der EU den Pflichthinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle".

Was ist süßer – Sucralose oder Aspartam?

Sucralose ist rund dreimal süßer als Aspartam: ca. 600-fache Süßkraft gegenüber ca. 200-facher Süßkraft, jeweils bezogen auf Haushaltszucker. Für dieselbe Süßwirkung brauchst du von Sucralose deutlich weniger.

Ist Sucralose für PKU-Patienten geeignet?

Ja. Sucralose enthält kein Phenylalanin und unterliegt keiner PKU-Hinweispflicht. PKU-Betroffene können Sucralose innerhalb des üblichen Rahmens verwenden.

Was ist der ADI-Wert von Sucralose und Aspartam?

Laut EFSA beträgt der ADI-Wert für Sucralose 15 mg/kg Körpergewicht pro Tag, für Aspartam 40 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Beide Werte gelten als tolerierbare Tagesdosis ohne bekannte Risiken. Bei typischen Einsatzmengen in der Küche oder in Fertigprodukten werden diese Werte für die meisten Menschen nicht erreicht.

Können Sucralose und Aspartam kombiniert werden?

Ja, eine Kombination ist technisch möglich und in manchen Fertigprodukten üblich, um Nachgeschmack zu reduzieren oder Kosten zu optimieren. Dabei gilt aber weiterhin die Kennzeichnungspflicht für Aspartam (PKU-Hinweis).

Welcher Süßstoff hat weniger Kalorien?

Beide gelten bei Dosiermengen im Lebensmitteleinsatz als kalorienfrei, da sie in so kleinen Mengen eingesetzt werden, dass der Kaloriengehalt vernachlässigbar ist. Sucralose wird vom Körper nicht abgebaut, Aspartam hat formal ca. 4 kcal/g – aber bei den eingesetzten Mengen spielt das keine Rolle.

Quellen: EFSA – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung, VO (EG) Nr. 1333/2008 – Lebensmittelzusatzstoffe

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