Aspartam in Lebensmitteln – in welchen Produkten steckt E951?

Aspartam in Lebensmitteln – in welchen Produkten steckt E951?

Autor: David Knuffmann – Gründer von INGREO · Veröffentlicht: 21. Juli 2026 · Aktualisiert: 21. Juli 2026

Aspartam (E951) ist eines der weltweit am häufigsten eingesetzten Süßungsmittel. Es steckt in Light-Getränken, zuckerfreiem Kaugummi, bestimmten Joghurts, Tischsüßen und einer Reihe anderer Lebensmittel. Wer wissen will, in welchen Produkten es vorkommt, wie man es auf der Verpackung erkennt und warum Hersteller es wählen, findet hier eine kompakte Übersicht.

Kurz zusammengefasst:

Aspartam ist rund 200-mal süßer als Zucker, enthält kaum Kalorien und ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff E951 zugelassen. Es findet sich vor allem in Diät- und Light-Produkten. Erkennbar auf der Verpackung: E951 oder „Aspartam" in der Zutatenliste, plus dem Pflichthinweis „enthält eine Phenylalaninquelle" für PKU-Betroffene. Nicht hitzebeständig – nicht zum Backen geeignet.

Inhaltsverzeichnis

Warum Hersteller Aspartam verwenden

Aspartam ist synthetisch hergestellt – ein Dipeptid aus den Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin. Wie es chemisch aufgebaut ist, erklärt der Artikel Aus was besteht Aspartam? im Detail. Hier geht es um die praktische Seite: warum und wo es eingesetzt wird.

Die Süßkraft ist das entscheidende Argument. Aspartam ist rund 200-mal süßer als Haushaltszucker – das bedeutet, für dieselbe Süßwirkung braucht ein Hersteller nur einen Bruchteil der Menge. Das Ergebnis: fast keine Kalorien, keine nennenswerte Wirkung auf den Blutzucker, und ein Preisvorteil gegenüber dem Einsatz von Zucker in gleicher Süßstärke.

Ein zweiter Faktor: das Geschmacksprofil. Aspartam hat im Vergleich zu anderen Süßungsmitteln einen dem Zucker ähnlichen, wenig metallischen Nachgeschmack. Das macht es zur ersten Wahl in Produkten, bei denen Geschmack zählt – Limonaden, Joghurt, Kaugummi.

In welchen Lebensmitteln steckt E951?

Aspartam ist in der EU nach VO (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen – für eine breite Palette von Produktkategorien. Diese Übersicht zeigt, wo es typischerweise eingesetzt wird:

Produktkategorie Typische Produkte Funktion von E951
Diät- und Light-Getränke Cola Zero, Light-Limonaden, Eistee Light Kalorienreduzierung, Zuckerersatz
Zuckerfreier Kaugummi Zuckerfreie Kaugummi-Marken Süßung ohne Kariespotenzial
Tischsüßen Tabletten, Pulver, Flüssigkeiten Zuckerersatz zum Süßen am Tisch
Milchprodukte (Light) Light-Joghurt, fettreduzierter Quark mit Frucht Kalorienreduktion bei Süßung
Gelees, Desserts (zuckerfrei) Wackelpudding zuckerfrei, Pudding zuckerfrei Süßung ohne Zucker
Nahrungsergänzungsmittel Elektrolyttabletten, Brausetabletten Geschmackskorrektur
Arzneimittel (Kautabletten, Hustensaft) Diverse rezeptfreie Produkte Maskierung von Bittergeschmack
Pulvergetränke (Sportgetränke) Iso-Drink-Pulver, Elektrolytpulver Zuckerreduzierte Süßung

In welchen konkreten Mengen Aspartam in Cola-Produkten steckt und was das im Vergleich zum ADI-Wert bedeutet, zeigt der Artikel Wie viel Aspartam ist in Cola Zero?

Aspartam auf der Verpackung erkennen

Zwei Hinweise auf der Verpackung zeigen dir, ob ein Produkt Aspartam enthält:

1. Zutatenliste: Entweder als „Aspartam" oder als „E 951" (beide Schreibweisen sind zulässig). Die Reihenfolge in der Zutatenliste gibt einen Hinweis auf den Mengenanteil – Aspartam steht wegen seiner hohen Süßkraft in sehr kleiner Menge drin und erscheint daher fast immer am Ende der Liste.

2. Pflichthinweis für PKU-Betroffene: Jedes Produkt mit Aspartam muss den Satz „enthält eine Phenylalaninquelle" tragen. Hintergrund: Aspartam enthält Phenylalanin – Menschen mit Phenylketonurie (PKU) können diese Aminosäure nicht richtig abbauen und müssen aspartamhaltige Produkte meiden.

Dieser Hinweis ist kein Gesundheitswarnsignal für die Allgemeinbevölkerung, sondern eine gesetzliche Informationspflicht für eine spezifische Stoffwechselerkrankung. Für alle anderen ist der Phenylalanin-Gehalt von Aspartam bei normalen Mengen ohne Relevanz.

Wann Aspartam nicht geeignet ist

Einschränkung Erklärung Alternative
Backen bei hohen Temperaturen Aspartam verliert ab ca. 100 °C Süßkraft – bei normalen Backtemperaturen (160–200 °C) kaum noch wirksam Acesulfam-K (E950) oder Sucralose (E955) – beide hitzebeständig
PKU (Phenylketonurie) Enthält L-Phenylalanin, das bei PKU nicht abgebaut werden kann Alle phenylalanin-freien Süßungsmittel (z. B. Acesulfam-K, Erythritol)
Hochsäurehaltige Umgebungen (pH < 3) Unter sehr niedrigem pH kann Aspartam langsam hydrolysieren und an Süßkraft verlieren Acesulfam-K oder Saccharin in stark sauren Produkten

In der Lebensmittelherstellung wird Aspartam deshalb häufig mit Acesulfam-K (E950) kombiniert. Die Mischung stabilisiert das Süßungsprofil, verbessert den Geschmack und reduziert Schwankungen bei Temperaturschwankungen in der Produktion.

Sicherheitsbewertung im Überblick

Aspartam ist eines der am intensivsten untersuchten Lebensmittelzusatzstoffe weltweit. Die EFSA hat 2013 eine umfassende Neubewertung durchgeführt und den geltenden ADI-Wert von 40 mg/kg Körpergewicht bestätigt. Das JECFA (das Lebensmittelzusatzstoff-Expertengremium der WHO/FAO) kommt zur gleichen Einschätzung.

2023 klassifizierte die IARC (Krebsforschungsagentur der WHO) Aspartam als „möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B). Diese Kategorie umfasst Substanzen, für die erste, aber noch nicht ausreichend gesicherte Hinweise aus bestimmten Studien vorliegen – und gilt auch für Aloe Vera und eingelegtes Gemüse. EFSA und JECFA haben daraufhin ihre Einschätzung bekräftigt: Der ADI bleibt unverändert. Wer den ADI-Wert von 40 mg/kg KG nicht überschreitet – was bei normalen Verzehrmengen praktisch nicht passiert – liegt laut aktueller Regulierungslage im sicheren Bereich.

Was das für einen durchschnittlichen Konsumenten bedeutet, erläutert der Artikel Wie viel Aspartam ist in Cola Zero mit konkreten Mengenvergleichen.

Aspartam für die Lebensmittelherstellung

Für Hersteller von Diätprodukten, Sportnahrung, Nahrungsergänzungsmitteln oder zuckerfreien Süßwaren ist Aspartam ein Standardrohstoff. Die Anforderungen: Lebensmittelqualität, definierte Partikelgröße (Mesh), COA, flexible Gebindegrößen.

Ingreo liefert Aspartam Pulver in zwei Varianten: Standard (40–100 Mesh) für allgemeine Anwendungen und Feines Pulver (>100 Mesh) für schnell lösliche Anwendungen wie Brausepulver oder Getränkepulver. Beide Qualitäten entsprechen den Anforderungen der EU-Lebensmittelgesetzgebung. COA auf Anfrage, Gebinde von 100 g bis 25 kg, Großmengen auf Anfrage.

INGREO Rohstoff-Check

Rohstoff Aspartam (E951)
Form Pulver (40–100 Mesh) und Feines Pulver (>100 Mesh)
Herstellung Synthetisch (Dipeptid aus L-Asparaginsäure + L-Phenylalanin)
Typische Anwendungen Diätgetränke, Kaugummi, Tischsüßen, Nahrungsergänzungsmittel, Molkereiprodukte
Gebindegrößen 100 g bis 25 kg, Großmengen auf Anfrage
Kategorie INGREO Cook & Bake®
Spezifikation COA auf Anfrage erhältlich

Aspartam Pulver von INGREO

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Häufig gestellte Fragen

Ist Aspartam in allen Light-Produkten enthalten?

Nein. Light-Produkte können verschiedene Süßungsmittel enthalten: Acesulfam-K, Sucralose, Stevia, Sorbitol oder auch Kombinationen davon. Ob Aspartam drin steckt, erkennst du nur am Hinweis „E 951" oder „Aspartam" in der Zutatenliste.

Kann ich Aspartam zum Backen verwenden?

Nur bedingt. Aspartam verliert bei Temperaturen über ca. 100 °C einen Großteil seiner Süßkraft. Für normale Backtemperaturen ist es daher nicht geeignet. Besser: Acesulfam-K oder Sucralose, die beide hitzebeständig sind.

Was bedeutet der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle"?

Dieser Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Produkte mit Aspartam. Er richtet sich an Menschen mit Phenylketonurie (PKU), einer seltenen Stoffwechselerkrankung, bei der die Aminosäure Phenylalanin nicht abgebaut werden kann. Für Menschen ohne PKU hat der Hinweis keine praktische Relevanz bei normalen Verzehrmengen.

Wie erkenne ich Aspartam auf der Verpackung?

Als „Aspartam" oder „E 951" in der Zutatenliste, plus dem Pflichthinweis „enthält eine Phenylalaninquelle". Beide Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und finden sich auf jeder Verpackung eines aspartamhaltigen Lebensmittels in der EU.

Ist Aspartam vegan?

Ja. Aspartam wird synthetisch hergestellt und enthält keine tierischen Bestandteile. Der Produktionsprozess nutzt keine tierischen Rohstoffe.

In welchen Mengen ist Aspartam unbedenklich?

Der ADI-Wert (acceptable daily intake) laut EFSA beträgt 40 mg pro kg Körpergewicht pro Tag. Für eine 70-kg-Person entspricht das 2.800 mg täglich. In typischen Mengen Light-Getränken oder Kaugummi liegt man weit darunter. Den Rechenweg für konkrete Produkte zeigt der Artikel Wie viel Aspartam ist in Cola Zero?

Gibt es Alternativen zu Aspartam in der Lebensmittelherstellung?

Ja. Je nach Anforderungsprofil kommen Sucralose (E955) (hitzebeständig, kein PKU-Hinweis nötig) oder Acesulfam-K (E950) infrage. Für Backwaren und erhitzte Produkte empfehlen sich diese Alternativen klar gegenüber Aspartam.

Wo wird Aspartam noch eingesetzt außer in Lebensmitteln?

Aspartam findet sich auch in rezeptfreien Arzneimitteln (Kautabletten, Hustensaft, Brausepräparate) und in Nahrungsergänzungsmitteln als Geschmackskorrektur. Die gleiche Kennzeichnungspflicht (E951 + Phenylalanin-Hinweis) gilt auch dort.

Quellen: EFSA Scientific Opinion on aspartame (E 951), 2013, VO (EG) Nr. 1333/2008 – Lebensmittelzusatzstoffe, BfR – Aspartam

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