Acesulfam-K (E950): Was ist das?
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Autor: David Knuffmann – Gründer von INGREO · Veröffentlicht: 07. Juli 2026
Acesulfam-K (E950) ist ein synthetischer, praktisch kalorienfreier Süßstoff mit rund 200-facher Süßkraft von Haushaltszucker. Der Körper nimmt den Stoff auf und scheidet ihn unverändert über die Nieren wieder aus, ohne ihn zu verstoffwechseln. In der EU ist Acesulfam-K seit Jahrzehnten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
| Chemische Bezeichnung | 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid, Kaliumsalz (C4H4KNO4S) |
| E-Nummer / INS-Nummer | E950 / INS 950 |
| CAS-Nummer | 55589-62-3 |
| Summenformel | C4H4KNO4S (Molgewicht 201,24 g/mol) |
| Herkunft | Synthetisch hergestellt, kein natürliches Vorkommen |
| Zulassung | EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008), in Deutschland seit 1990 |
| ADI-Wert | 15 mg/kg Körpergewicht/Tag (EFSA-Neubewertung 2025, ersetzt den bisherigen Wert von 9 mg/kg) |
| Typische Verwendung | Zuckerfreie Getränke, Fruchtjoghurt, Zahnpasta, hitzestabile Back- und Süßwaren |
Acesulfam-K kommt vor allem in zuckerfreien Getränken, Fruchtjoghurt (dort häufig in Kombination mit Aspartam) und Zahnpasta zum Einsatz, wo seine nicht-kariogene Eigenschaft genutzt wird. Weil der Stoff hitzestabil ist, eignet er sich außerdem für Back- und Kochanwendungen, in denen andere Süßstoffe ihre Süßkraft verlieren würden.
Im Unterschied zu Aspartam bleibt Acesulfam-K beim Backen und Kochen stabil — deshalb werden beide Süßstoffe in Getränken oft kombiniert, in Backwaren aber meist nur Acesulfam-K eingesetzt.
Ingreo führt Acesulfam-K als Rohstoff in Pulverform für die Lebensmittelherstellung: Acesulfam-K Pulver.
Eine ausführliche Einordnung zu Sicherheit, ADI-Wert und der EFSA-Neubewertung 2025 (Krebs, Blutzucker, Vergleich zu Aspartam) gibt es im Artikel Acesulfam-K: Gesund oder schädlich?