Apfelsäure (E296): Was ist das Säuerungsmittel?
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Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
Steckbrief: Apfelsäure (E296)
| Vollständiger Name | DL-Äpfelsäure (2-Hydroxybutandisäure) |
| E-Nummer | E296 |
| CAS-Nummer | 617-48-1 (DL-Form) |
| Summenformel | C4H6O5 (Molgewicht 134,09 g/mol), Schmelzpunkt 127–132°C |
| Herkunft | Kommt natürlich als L-Apfelsäure in Äpfeln und Weintrauben vor. Als Zusatzstoff wird meist die synthetische, racemische DL-Form (Mischung aus L- und D-Apfelsäure) hergestellt |
| Funktion | Säuerungsmittel, Geschmacksträger, Stabilisator |
| ADI-Wert (EFSA) | Nicht spezifiziert — von der EFSA als unbedenklich eingestuft, kein numerischer Grenzwert nötig |
| EU-Zulassung | VO (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe), Quantum satis — keine festgelegte Höchstmenge, Dosierung nach technologischem Bedarf |
| Ingreo-Produkt | Apfelsäure Pulver |
Was ist Apfelsäure?
Apfelsäure (E296) ist eine organische Dicarbonsäure, die als E-Nummer meist in der synthetischen DL-Form eingesetzt wird — einem Racemat aus L- und D-Apfelsäure. In der Natur kommt dagegen ausschließlich die L-Form vor, etwa in Äpfeln und Weintrauben, wo sie für den charakteristisch säuerlichen Geschmack mitverantwortlich ist.
Im Vergleich zu Zitronensäure (E330) hat Apfelsäure einen weicheren, länger anhaltenden Säureeindruck. Das macht sie besonders geeignet für Produkte mit Apfelaroma sowie für Rezepturen, bei denen ein runderer Säuregeschmack gewünscht ist.
Zulassung und Verwendung
In der Europäischen Union ist Apfelsäure gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen — mit Quantum-satis-Regelung, das heißt ohne festgelegte Höchstmenge. Eingesetzt wird sie unter anderem in Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Süßwaren, Kaugummi, Fruchtjoghurts und Desserts, sowohl als Säuerungsmittel als auch als Geschmacksträger und Stabilisator.
Die EFSA stuft Apfelsäure als unbedenklich ein und hat keinen numerischen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt.