Zitronensäure (E330): Was ist der Zusatzstoff?

Zitronensäure (E330): Was ist der Zusatzstoff?

Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026

Steckbrief: Zitronensäure (E330)

Vollständiger Name Citronensäure (2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarbonsäure)
E-Nummer E330
CAS-Nummer 77-92-9 (wasserfreie Form)
Summenformel C6H8O7 (Molgewicht 192,12 g/mol), Schmelzpunkt ca. 153°C
Herkunft Kommt natürlich in Zitrusfrüchten vor. Industriell wird sie heute fast ausschließlich fermentativ hergestellt: der Schimmelpilz Aspergillus niger wandelt Zucker (z.B. aus Melasse) in Zitronensäure um — ein Verfahren, das seit 1917 im industriellen Maßstab genutzt wird
Funktion Säuerungsmittel, Konservierungsstoff, Geschmacksverstärker, Komplexbildner
ADI-Wert (EFSA) Nicht festgelegt — von der EFSA als unbedenklich eingestuft
EU-Zulassung VO (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe), in den meisten Kategorien Quantum satis; einige Grundlebensmittel wie Honig, Milch oder Butter sind ausgenommen
Ingreo-Produkt Zitronensäure Anhydrat Pulver

Was ist Zitronensäure als Zusatzstoff?

Zitronensäure (E330) ist eine der am häufigsten eingesetzten organischen Säuren in der Lebensmittelindustrie. Der Name legt eine Herkunft aus Zitrusfrüchten nahe — tatsächlich wird die im Handel erhältliche Zitronensäure heute jedoch fast ausschließlich fermentativ hergestellt: Der Schimmelpilz Aspergillus niger wandelt zuckerhaltige Rohstoffe wie Melasse in Zitronensäure um. Dieses Fermentationsverfahren ist seit 1917 industrieller Standard und deutlich wirtschaftlicher als die Extraktion aus Früchten.

Als E330 hält Zitronensäure den pH-Wert von Lebensmitteln stabil, hemmt dadurch mikrobielles Wachstum und wirkt zusätzlich als Komplexbildner — sie bindet Metallionen und verhindert so etwa Verfärbungen oder oxidative Veränderungen in verarbeiteten Lebensmitteln.

Zulassung und Verwendung

In der Europäischen Union ist Zitronensäure gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In den meisten Lebensmittelkategorien gilt die Quantum-satis-Regelung, also keine feste Höchstmenge — Ausnahmen bilden einige unverarbeitete Grundlebensmittel wie Honig, Milch oder Butter, für die keine Zulassung besteht. Eingesetzt wird E330 unter anderem in Erfrischungsgetränken, Konfitüren, Süßwaren, Konservenprodukten und verarbeiteten Milchprodukten.

Die EFSA hat für Zitronensäure keinen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da der Stoff als unbedenklich eingestuft wird.

Quellen: VO (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, EFSA — Food Additives

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