Xanthan (E415): Was ist das Verdickungsmittel?

Xanthan (E415): Was ist das Verdickungsmittel?

Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026

Steckbrief: Xanthan (E415)

Vollständiger Name Xanthan (Xanthan Gum), hochmolekulares Polysaccharid
E-Nummer E415
CAS-Nummer 11138-66-2
Herkunft Fermentativ: Reinkultur-Gärung eines Kohlenhydrats (z.B. Zucker) mit dem Bakterium Xanthomonas campestris
Funktion Verdickungsmittel, Stabilisator, Geliermittel
ADI-Wert (EFSA) Kein numerischer ADI-Wert erforderlich; Ausnahme: festgelegte Höchstmenge in Säuglingsnahrung unter 16 Wochen (EFSA-Neubewertung 2023)
EU-Zulassung VO (EU) Nr. 231/2012 (Spezifikationen) i.V.m. VO (EG) Nr. 1333/2008, generell Quantum satis
Ingreo-Produkt Xanthan Gum Feines Pulver

Was ist Xanthan?

Xanthan (E415) ist ein hochmolekulares Polysaccharid, das durch Fermentation entsteht: Das Bakterium Xanthomonas campestris wandelt zuckerhaltige Substrate in Reinkultur-Gärung in die charakteristische Gum-Struktur um. Anschließend wird die Fermentationsbrühe gereinigt, das Xanthan ausgefällt, getrocknet und zu Pulver vermahlen.

Schon in sehr geringen Konzentrationen erzeugt Xanthan eine hohe Viskosität und bildet auch bei niedrigen Temperaturen stabile Texturen. Anders als viele andere Verdickungsmittel bleibt die Bindekraft über einen weiten pH- und Temperaturbereich erhalten, was Xanthan technologisch vielseitig einsetzbar macht.

Zulassung und Verwendung

In der Europäischen Union ist Xanthan gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen — grundsätzlich ohne festgelegte Höchstmenge (Quantum satis). Eine Ausnahme bildet Säuglingsnahrung unter 16 Wochen, für die im Rahmen der EFSA-Neubewertung 2023 eine spezifische Höchstmenge festgelegt wurde. Typische Einsatzbereiche sind glutenfreies Backen, Saucen und Dressings, Molkereiprodukte sowie pflanzliche Fleischalternativen.

Die EFSA sieht bei Xanthan keine Sicherheitsbedenken und hält einen numerischen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für die allgemeine Bevölkerung nicht für erforderlich.

Quellen: VO (EU) Nr. 231/2012 — Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe, EFSA — Food Additives

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