Aspartam (E951): Was ist der Süßstoff?
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Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
Steckbrief: Aspartam (E951)
| Vollständiger Name | Methylester des Dipeptids aus L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin |
| E-Nummer | E951 |
| CAS-Nummer | 22839-47-0 |
| Summenformel | C14H18N2O5 (Molgewicht 294,3 g/mol) |
| Herkunft | Synthetisch, aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin hergestellt; 1965 in den USA entdeckt |
| Süßkraft | Ca. 200-fach gegenüber Saccharose |
| ADI-Wert (JECFA/EFSA) | 40 mg/kg Körpergewicht/Tag — 2023 von JECFA im Rahmen der IARC-Neubewertung ausdrücklich bestätigt |
| EU-Zulassung | VO (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) |
| Pflichtkennzeichnung | "Enthält eine Phenylalaninquelle" — relevant für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) |
| Ingreo-Produkt | Aspartam Pulver |
Was ist Aspartam?
Aspartam (E951) ist ein synthetischer Hochleistungssüßstoff, chemisch der Methylester eines Dipeptids aus den Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin. Mit einer Süßkraft von etwa dem 200-Fachen von Haushaltszucker wird es in sehr geringen Mengen dosiert. Aspartam ist nicht hitzestabil bei längerem Erhitzen, weshalb es vor allem in Kaltgetränken, Desserts und ungebackenen Produkten eingesetzt wird.
Da bei der Verstoffwechslung Phenylalanin freigesetzt wird, ist auf Produkten mit Aspartam der Pflichthinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle" vorgeschrieben — relevant für Menschen mit der seltenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU), die ihre Phenylalanin-Zufuhr streng begrenzen müssen.
Zulassung, ADI-Wert und IARC-Einstufung 2023
In der Europäischen Union ist Aspartam gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) liegt bei 40 mg pro kg Körpergewicht pro Tag.
Im Juli 2023 veröffentlichten die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) von WHO und FAO parallele Neubewertungen: Die IARC stufte Aspartam als "möglicherweise krebserregend für den Menschen" (Gruppe 2B) ein, basierend auf begrenzter Evidenz für ein bestimmtes Leberkrebs-Risiko (hepatozelluläres Karzinom). Das JECFA kam gleichzeitig zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten keinen Grund für eine Änderung des bestehenden ADI-Werts von 40 mg/kg Körpergewicht liefern, und sah keine überzeugende Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Aspartam-Konsum und Krebs beim Menschen.
Verwendung
Typische Einsatzbereiche für Aspartam sind kalorienarme Erfrischungsgetränke, Tafelsüßen, Konfitüren, Desserts, Kaugummi und Milchprodukte.