Neotam (E961): Was ist der Süßstoff?
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Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
Steckbrief: Neotam (E961)
| Vollständiger Name | N-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-α-aspartyl]-L-phenylalanin-1-methylester |
| E-Nummer | E961 |
| CAS-Nummer | 165450-17-9 |
| Summenformel | C20H30N2O5 (Molgewicht 378,47 g/mol), Schmelzbereich 81–84°C |
| Herkunft | Synthetisch: durch reduktive Aminierung aus Aspartam und 3,3-Dimethylbutyraldehyd hergestellt |
| Süßkraft | 7.000- bis 13.000-fach gegenüber Saccharose |
| ADI-Wert (EFSA) | 10 mg/kg Körpergewicht/Tag (Neubewertung 2025, zuvor 2 mg/kg) |
| EU-Zulassung | VO (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe), zugelassen seit 2010 |
| Phenylalanin-Hinweis | Nicht erforderlich — trotz struktureller Nähe zu Aspartam nur Spurenmengen |
| Ingreo-Produkt | Nicht im Sortiment |
Was ist Neotam?
Neotam (E961) ist ein synthetischer Hochleistungssüßstoff, der aus Aspartam gewonnen wird. Bei der Herstellung reagiert Aspartam mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd zu einem Zwischenprodukt (Imin), das anschließend mit Wasserstoff über einen Palladium-Katalysator zu Neotam reduziert wird. Dieser zusätzliche Dimethylbutyl-Rest macht das Molekül deutlich stabiler als Aspartam und schützt es besser vor enzymatischem Abbau im Körper.
Die Süßkraft liegt beim 7.000- bis 13.000-Fachen von Haushaltszucker — damit gehört Neotam zu den stärksten zugelassenen Süßstoffen überhaupt. Wegen der extrem geringen benötigten Menge entstehen bei der Verstoffwechslung nur Spurenmengen an Phenylalanin, weshalb anders als bei Aspartam kein Warnhinweis für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) vorgeschrieben ist.
Zulassung und Verwendung
In der Europäischen Union ist Neotam gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, die EU-Zulassung besteht seit 2010. Eingesetzt wird der Stoff unter anderem in kalorienarmen Erfrischungsgetränken, Kaugummi, Desserts und Puddings, Konfitüren, Süßwaren, Tafelsüßen sowie in Nahrungsergänzungsmitteln.
Die EFSA hat den ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) im Rahmen einer Neubewertung 2025 von zuvor 2 mg auf 10 mg pro kg Körpergewicht pro Tag angehoben. Grundlage war der NOAEL (No Observed Adverse Effect Level) aus Langzeitstudien. Die Behörde sieht bei den aktuell zugelassenen Verwendungen und Mengen kein Sicherheitsrisiko.