Weißes kristallines Süßstoffpulver auf einem Löffel

Neotam (E961): Was ist der Süßstoff?

Ingreo Rohstoff-Glossar · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026

Steckbrief: Neotam (E961)

Vollständiger Name N-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-α-aspartyl]-L-phenylalanin-1-methylester
E-Nummer E961
CAS-Nummer 165450-17-9
Summenformel C20H30N2O5 (Molgewicht 378,47 g/mol), Schmelzbereich 81–84°C
Herkunft Synthetisch: durch reduktive Aminierung aus Aspartam und 3,3-Dimethylbutyraldehyd hergestellt
Süßkraft 7.000- bis 13.000-fach gegenüber Saccharose
ADI-Wert (EFSA) 10 mg/kg Körpergewicht/Tag (Neubewertung 2025, zuvor 2 mg/kg)
EU-Zulassung VO (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe), zugelassen seit 2010
Phenylalanin-Hinweis Nicht erforderlich — trotz struktureller Nähe zu Aspartam nur Spurenmengen
Ingreo-Produkt Nicht im Sortiment

Was ist Neotam?

Neotam (E961) ist ein synthetischer Hochleistungssüßstoff, der aus Aspartam gewonnen wird. Bei der Herstellung reagiert Aspartam mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd zu einem Zwischenprodukt (Imin), das anschließend mit Wasserstoff über einen Palladium-Katalysator zu Neotam reduziert wird. Dieser zusätzliche Dimethylbutyl-Rest macht das Molekül deutlich stabiler als Aspartam und schützt es besser vor enzymatischem Abbau im Körper.

Die Süßkraft liegt beim 7.000- bis 13.000-Fachen von Haushaltszucker — damit gehört Neotam zu den stärksten zugelassenen Süßstoffen überhaupt. Wegen der extrem geringen benötigten Menge entstehen bei der Verstoffwechslung nur Spurenmengen an Phenylalanin, weshalb anders als bei Aspartam kein Warnhinweis für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) vorgeschrieben ist.

Zulassung und Verwendung

In der Europäischen Union ist Neotam gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, die EU-Zulassung besteht seit 2010. Eingesetzt wird der Stoff unter anderem in kalorienarmen Erfrischungsgetränken, Kaugummi, Desserts und Puddings, Konfitüren, Süßwaren, Tafelsüßen sowie in Nahrungsergänzungsmitteln.

Die EFSA hat den ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) im Rahmen einer Neubewertung 2025 von zuvor 2 mg auf 10 mg pro kg Körpergewicht pro Tag angehoben. Grundlage war der NOAEL (No Observed Adverse Effect Level) aus Langzeitstudien. Die Behörde sieht bei den aktuell zugelassenen Verwendungen und Mengen kein Sicherheitsrisiko.

Quellen: EFSA Journal — Re-evaluation of neotame (E 961) as food additive (2025), VO (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

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